- Der Hundehalter erklärt, daß das ins Hundehotel gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.
- Der Hundehalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigung- und Kennlerntermins die Gelegenheit, das Hundehotel mit seinen Räumlichkeiten und dem Auslauf kennenzulernen. Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Hunde zum Fressen und Schlafen alleine im Zimmer sind. Zum Spiel im Auslauf oder zum Spazieren geht der Hund je nach Vertragsvereinbarung auch in der Gruppe.
- Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund keine Aggressionen fremden Menschen gegenüber zeigt. Der Hund muss so zutraulich sein, dass die Mitarbeiter des Hundehotels als fremde Personen, Kontakt aufnehmen können.
- Das Hundehotel bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
- Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut hat. Ebenso den ergänzenden Lebendimpfstoff gegen Zwingerhusten (Nasenimpfstoff / Schluckimpfung). Der Impfpass wurde durch das Hundehotel eingesehen und ist während des Aufenthaltes im Hundehotel abzugeben. Kranke Hunde werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann das Hundehotel mit sofortiger Wirkung vom Vertrag sowohl am Abgabetag, als auch bei nachträglicher Feststellung zurücktreten. Der Hundehalter hat den Hund unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zulassen.
- Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen, z.B. bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen, die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der vom Hundehotel bestimmt wird. Das Hundehotel wird in diesem Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Hundehalters eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Arztkosten übernimmt der Hundehalter.
- Der Hundehalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Er verpflichtet sich, etwaige nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen, die ihn oder den Hund betreffen, unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer einvernehmlichen Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt werden die zusätzlichen Tage dem Besitzer in Rechnung gestellt. - Bei Nichtabholung des Hundes ist es dem Hundehotel vorbehalten, spätestens nach 10 Tagen den Hund zu vermitteln bzw. abzugeben. Evtl. Zusatzkosten (z.B. Tierarzt, Medikamente, Frisör, Aufenthaltsverlängerung,
Abhol- und Bringservice) sind bei Abholung zu begleichen. - Das Hundehotel ist berechtigt, Film- und Fotoaufnahmen des Hundes für seine Webseite oder seinen Facebook-Auftritt und auf Instagram zu nutzen.
- Für mitgebrachte Sachen des Hundes (Betten, Geschirre, Halsbänder, Leinen, usw.) übernimmt das Hundewaldhotel Karwe keine Haftung.
- Stornierungen müssen schriftlich (per Email) oder telefonisch erfolgen und sind erst wirksam, wenn Sie durch das Hundehotel per Email bestätigt wurden. Ab 30 Tage vor Anreise fällt eine einmalige Stornogebühr von 25.-€ an. Wird der gebuchte Pensionsaufenthalt erst 14 bis 6 Tage vor der geplanten Anreise storniert, ist der Halter verpflichtet 50% des Gesamtbetrages der vereinbarten Unterbringung zu bezahlen. Bei Absagen ab dem 5. Tag vor der Unterbringung wird der volle Gesamtbetrag fällig.
- Das Hundewaldhotel Karwe ist berechtigt den Pensionsaufenthalt des Hundes vorzeitig abzubrechen, wenn zwingende Gründe vorliegen,die tierschutzrelevant sind oder im Verhalten oder ansteckender Krankheit des Hundes liegen.
- Der Besitzer willigt hiermit unwiderruflich in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
- Dieser Vertag ist für alle weiteren Unterbringungen des Hundes gültig. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.